Obwohl ich mich heute aufgrund leichten Halskratzens nicht wirklich fit fühlte, wollte ich den warmen Sommerabend doch zu einer kleinen Tour nutzen. Auf dem Weg durch die Felder konnte ich sogar die ersten Äpfel der Saison ernten und machte mich mit vollen Trikottaschen zurück auf den Heimweg. Wie gewöhnlich herrschte bei den meisten Ampeln, die meinen Weg verschönerten „Radlergrün“ vor. Deshalb machte ich mir keine weiteren Gedanken, als ich die Grünphase an einer größeren Kreuzung ebenfalls spürbar ausweitete.
Wenig später sollte sich dies als fatal herausstellen. Einen knappen Kilometer nach der Ampel parkte ein grauer Kombi, der von zwei schneidigen Beamten in meinem Alter flankiert wurde, auf dem Radweg, den ich heute (vorbildlicherweise) nutzte. Anders als erhofft, wurde dieser Umstand von den eifrigen Ordnungshütern jedoch nicht mit Anerkennung gewürdigt. Sie machten mich vielmehr auf meine soeben begangene Ordnungswidrigkeit aufmerksam, die ich auch nicht abstritt.
Was nun folgte, war eine Zurechtweisung und Rechtfertigung, deren logische Geschlossenheit mir zumindest fragwürdig erscheint. Mir wurde zur Last gelegt, die rote Ampel missachtet zu haben – dieser Tatbestand trifft vollkommen zu – und dadurch andere Verkehrteilnehmer, in diesem Fall die beiden Polizisten in ihrem Streifenwagen, gefährdet zu haben – hier hege ich doch gewisse Zweifel.
Paradoxerweise versuchten mir die beiden glaubhaft zu vermitteln, dass sie sich eigentlich um meine Gesundheit sorgten und deshalb einschritten, bevor ich an der nächsten Ampel zu Tode gekommen wäre. Denn als Radfahrer sei ich es, der unter einer Kollision zu leiden habe. In diesem Fall würde mich auch der Helm nicht schützen und ich hätte mit großer Sicherheit Knochenbrüche, Prellungen und Schürfwunden davongetragen. (Als ob ich dafür erst mit einem Auto zusammenstoßen müsste.)
Meine beiden Schutzbefohlenen gaben sich eine geschlagene Viertelstunde große Mühe sowohl die Sorge um meine Gesundheit als auch ihren erlittenen Schock, aufgrund der von mir in Kauf genommenen Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere ihnen selbst, eloquent zum Ausdruck zu bringen. Da sie als Zivilstreife unterwegs waren, hätte die Hemmschwelle zu reagieren, naturgemäß hoch gelegen. Aber diese schwerwiegende Ordnungswidrigkeit mussten sie sofort ahnden.
Ich erfuhr auch, dass es ein recht kostspieliger „Denkzettel“ werden würde, den sie mir auf den Heimweg sowie meinen weiteren Lebensweg mitgeben würden. Insgesamt belief sich die Ausbeute auf 160 € Bußgeld, eine Anzeige und zwei Punkte. Ziemlich viel Geld für einen lausigen Durchschrieb, der in einer ungelenken Handschrift ausgefüllt worden war. Wie nachhaltig sich dieses Wertpapier entwickelt, kann ich natürlich noch nicht abschätzen. Aber ich bin der festen Überzeugung, eine sinnvolle Investition getätigt zu haben. Denn die Bußgeldstelle wird mir gegen eine läppische Bearbeitungsgebühr von 25 € glücklicherweise noch eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen lassen.
Da ich den beiden nun schon eine Weile Gesellschaft leisten durfte und langsam die Dämmerung hereinbrach, geriet abschließend noch die Frage nach meinem Licht in ihren Fokus. Mein Einwand, dass ich eigentlich vor Hereinbruch der Nacht daheim angelangt wäre, überzeugte sie nicht gerade. Deshalb wurde mir nahegelegt, aus Rücksichtnahme auf meine eigene Unversehrtheit, mit dem öffentlichen Nahverkehr die Heimfahrt anzutreten.
Um weiteren Anzeigen wegen Schwarzfahrens sowie eventueller Sachbeschädigung und Erregung öffentlichen Ärgernisses und einer Privatinsolvenz aus dem Weg zu gehen, bzw. zu fahren, entschied ich mich jedoch dafür, den Heimweg auf dem Fahrrad zu bewältigen.
Ein überdurchschnittlich gelungener Abend.
wennd was ufm Konto hasch, machts dir auch nix aus!